Nachfolgeregelung – Lichtpauserei & Copyshop
Unternehmen seit 1898 im Familienbesitz, Lichtpauserei & Copyshop mit ca. 1,o Mio. € Umsatz, 13 MA. Die bisherige Inhaberin des Einzelunternehmens wollte dieses an ihren mitarbeitenden Sohn, den designierten Nachfolger übergeben sowie die Erbfolge innerhalb der Familie regeln. Der Umsatz war innerhalb eines Jahres um 40 % gesunken (von ca. 1,4 Mio. € auf ca. 1,o Mio. €). Die Inhaberin wollte und sollte ihrem Sohn das Unternehmen so nicht übergeben und man einigte sich auf ein Maßnahmenprogramm welches vorsah, dass für das Marketing ein 11 Punkte Plan entworfen wurde. Das Ganze wurde begleitet von Maßnahmen im Organisationsbereich des Unternehmens. Die Beratung entwickelte mit Mutter und Sohn eine Planung für die nächsten Jahre. Diese wurde untersetzt durch eine neu aufgebaute Kalkulationsstruktur in welcher alle Erlös- und Kostenarten berücksichtigt wurden. Das Endergebnis war eine exakte Preisermittlung für die angebotenen Produkte.
Mittels eines eingeführten Controllings, das über einen monatliches SOLL – IST Vergleich von dem zukünftigen Inhaber eigenständig durchgeführt werden konnte, wurden die Planzahlen überwacht. Innerhalb kurzer Zeit war ersichtlich, dass die Maßnahmen erfolgreich durch den Sohn umgesetzt wurden. Nun war es an der Zeit den Unternehmenswert für die Übergabe über das Multiplikationsverfahren zu ermitteln. Dieser lag bei ca. 100,o T€ zuzüglich dem Kapital, weitere 170,o T€ ( Gesamt 275,o T€) welches die Mutter in das Unternehmen in der Vergangenheit eingegeben hatte. Mittlerweile wurde der Kontakt zum Steuerbüro intensiviert um aufgrund der persönlichen Haftung durch die Inhaberin und ihren Sohn die Rechtsform zu diskutieren. Durch den eingeführten Namen des Unternehmens war es nicht so einfach eine GmbH zu gründen. Diese Hindernisse wurden aber mit der zuständigen IHK und dem Amtsgericht beseitigt und gelöst.
Die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH wurde durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers mittels einer Sachgründung abgesichert. Die Mutter übergab 75 % der Anteile (ca. 205,o T€ innerh. der 10 Jahresfrist) an den Sohn, die restlichen Anteile behielt diese. Das Stammkapital wurde mit 50,o T€ angesetzt und die restlichen 125,o T€ wurden als Kapitalrücklage gebucht, welche Mutter & Sohn später jederzeit entnehmen könnten. Nach weiteren 10 Jahren hätte die Mutter nochmals die Möglichkeit ihre restlichen 25 % Anteile an den Sohn übertragen. Einige Zeit später wurde das Unternehmen in eine GmbH & Co. KG umgewandelt.